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Abstract: . . . verlangen. 14. Datenschutz Der Leasing-Nehmer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Leasing-Geber seine personenbezogenen Daten speichert, zum Zwecke der Refinanzierung an Dritte übermittelt, verändert und löscht. 15. Allgemeine sonstige Bestimmungen 15.1 Die Vertragsparteien dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen. 15.2 Kommt der Leasing-Nehmer . . . . . . Bereits vereinnahmte Beträge verbleiben bis zur endgültigen Schadensfestestellung dem Leasing-Geber zur Verrechnung mit dem Schadenersatzanspruch. Ein Überschuss wir dem Leasing-Nehmer zurückgezahlt. 3 Page 4 Allgemeine Bedingungen für das Leasing von Kraftfahrzeugen 12. Rückgabe des Kraftfahrzeuges 12.1 Bei Beendigung des Leasingvertrages, gleich aus welchem Grund, wird der Leasing-Nehmer das Fahrzeug auf seine Kosten und Gefahr mit . . . . . . Leasing-Geber für ein Verhalten Dritter ein- zustehen, so kann er vom Leasing-Nehmer die Abtretung der Ansprüche gegen den Dritten verlangen, die dem Leasing-Geber einen Regress gegen den Dritten ermöglichen. 15.7 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäfts- verbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließ- licher Gerichtsstand Frankfurt am Main, es sei denn, der Leasing-Nehmer . . . . . . finanzierenden Kreditinstitut zugänglich zu machen. 15.5 Der Leasing-Geber und seine Beauftragten haben das Recht, das Fahrzeug jederzeit zu besichtigen oder zu überprüfen. Der Leasing-Geber kann ver- langen, dass das Fahrzeug als sein Eigentum gekennzeichnet wird. 15.6 Die Haftung des Leasing-Gebers, mit Ausnahme der Haftung bei der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Leasing-Nehmers, ist auf Vorsatz . . . . . . ermöglichen. 15.7 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäfts- verbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließ- licher Gerichtsstand Frankfurt am Main, es sei denn, der Leasing-Nehmer ist nicht Kaufmann. Stand: 08/2006 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. . . . . . . licher Gerichtsstand Frankfurt am Main, es sei denn, der Leasing-Nehmer ist nicht Kaufmann. Stand: 08/2006 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist . . . . . . verbleiben bis zur endgültigen Schadensfestestellung dem Leasing-Geber zur Verrechnung mit dem Schadenersatzanspruch. Ein Überschuss wir dem Leasing-Nehmer zurückgezahlt. 3 Page 4 Allgemeine Bedingungen für das Leasing von Kraftfahrzeugen 12. Rückgabe des Kraftfahrzeuges 12.1 Bei Beendigung des Leasingvertrages, gleich aus welchem Grund, wird der Leasing-Nehmer das Fahrzeug auf seine Kosten und Gefahr mit Schlüsseln und sämtlichen in . . . --3000,7,214,3519,37904
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