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Abstract: . . . Einlösung gemäß § 1422 ABGB vereinbart oder angenommen wird, der Leasingnehmer einer Einlösung gemäß § 1422 ABGB zustimmt. 6.02. Die Garantie der aws ist ausgeschlossen, wenn der Leasinggeber ihn betreffende Bestim- mungen des Förderungsanbotes, dieser Garantiebedingungen, der Ergänzenden Förde- rungsbedingungen der Förderungsrichtlinien, insbesondere die vollständige und fristgerechte Bezahlung des Garantieentgeltes, nicht wie bedungen erfüllt. 7.00. Abgaben und Gebühren Allfällige Abgaben (z.B. Rechtsgebühren), . . . . . . vollständige und fristgerechte Bezahlung des Garantieentgeltes, nicht wie bedungen erfüllt. 7.00. Abgaben und Gebühren Allfällige Abgaben (z.B. Rechtsgebühren), die der aws infolge Garantieübernahme vorge- schrieben werden, hat der Leasinggeber zu tragen oder der aws zu ersetzen. . . . . . . leasing GARANTIEBEDINGUNGEN der Austria Wirtschaftsservice (aws) für Leasingfinanzierungen 1.00. Art und Umfang der Garantie Page 1 Garantiebedingungen der aws, Fassung 11.03.2002 Seite 1 von 4 GARANTIEBEDINGUNGEN der Austria Wirtschaftsservice (aws) für Leasingfinanzierungen 1.00. Art und Umfang der Garantie 1.01. Die Wirksamkeit des Garantievertrages der aws - nach Einlangen der schriftlichen An- nahmeerklärung des Förderungsnehmers und des Leasinggebers - ist jedenfalls . . . . . . leasing GARANTIEBEDINGUNGEN der Austria Wirtschaftsservice (aws) für Leasingfinanzierungen 1.00. Art und Umfang der Garantie Page 1 Garantiebedingungen der aws, Fassung 11.03.2002 Seite 1 von 4 GARANTIEBEDINGUNGEN der Austria Wirtschaftsservice (aws) für Leasingfinanzierungen 1.00. Art und Umfang der Garantie 1.01. Die Wirksamkeit des Garantievertrages der aws - nach Einlangen der schriftlichen An- nahmeerklärung des Förderungsnehmers und des Leasinggebers - ist jedenfalls . . . . . . leasing GARANTIEBEDINGUNGEN der Austria Wirtschaftsservice (aws) für Leasingfinanzierungen 1.00. Art und Umfang der Garantie Page 1 Garantiebedingungen der aws, Fassung 11.03.2002 Seite 1 von 4 GARANTIEBEDINGUNGEN der Austria Wirtschaftsservice (aws) für Leasingfinanzierungen 1.00. Art und Umfang der Garantie 1.01. Die Wirksamkeit des Garantievertrages der aws - nach Einlangen der schriftlichen An- nahmeerklärung des Förderungsnehmers und des Leasinggebers - ist jedenfalls durch den fristgerechten . . . . . . 4 von 4 Diesbezügliche Versicherungspolizzen sind zugunsten des Leasinggebers zu vinkulieren; Versicherungszahlungen sind entsprechend auf die garantierten Leasingverbindlichkeiten anzurechnen. 5.00. Inanspruchnahme der aws 5.01. Eine Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Garantie der aws ist jedenfalls die Er- wirkung eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Exekutionstitels gegen den Leasingneh- mer und dritte Haftende betreffend den nach einer Verwertung des Leasingguts offenen Restbetrag. . . . --3000,6,250,3167,15700
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